FAQ
Staub – was sollten Sie wissen?
Staub besteht aus sichtbaren und unsichtbaren, schwebenden und abgesetzten Teilchen fester Materie. Je größer die Partikel sind, desto weniger schweben sie (je nach Art und Beschaffenheit). Das Gewicht der Teilchen spielt dabei keine Rolle. Sind die Partikel sehr klein, etwa bei Metallstäuben, bleibt der Staub permanent in der Luft und sinkt nicht ab. Bei der Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Staubpartikel spielt neben deren Größe die chemische Zusammensetzung eine entscheidende Rolle.
Grenzwert
Der AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) ist definiert als maximale Konzentration eines Schadstoffes in der Luft am Arbeitsplatz.
Hier sehen Sie eine Übersicht über die gängigsten Staubarten nebst entsprechenden Verwendungskategorien (Prüfzeugnisse).
Der Kontakt mit Staub kann zur Krankheitsquelle werden sofern
- Die Konzentration sehr hoch ist
- Die Staubpartikel klein genug sind, um über die Luftröhre und die Bronchien bis tief in die Lunge (Lungenbläschen) vorzudringen
- Die Form der Partikel (z.B. Fasern) das Eindringen begünstigt
- Der Staub giftige Stoffe enthält
Späneabsaugung
Absauganlange – mit sauberer Luft am Arbeitsplatz
Warum Sie eine Absauganlage einsetzen sollten
Bei der Arbeit mit bestimmten Materialien wie Holz oder Metall, entstehen Rauch, Gerüche, Dämpfe, Ölnebel und Stäube. Daher kommen die meisten Maschinen und Produktionsstätten nicht mehr ohne eine Absauganlage aus, so dass in modernen Produktionsprozessen die Absaugung von z.B. Spänen, Stäuben und Rauch eine entscheidende Rolle spielt. Viele Stauabarten können gesundheitsschädlich für den Menschen sein, aber auch Schäden an Werkzeugen und Maschine verursachen. Mitunter können verschieden Stäube brennbar sein oder im äußersten Falle zu einer Explosion führen.
Der Einsatz einer Absauganlage soll eben dieses verhindern. Sie hält die Luft am Arbeitsplatz durch weniger Staub im Arbeitsraum rein. Die Absauganlage wird möglichst nahe der Emission platziert, um die Raumluft zu reinigen. Im Metallbau, bei der spanenden Fertigung, optimiert die Späneabsaugung z.B. die Trockenbearbeitung, da auch feinste Staubpartikel und Ölnebelrückstände erfasst werden.
Es gibt verschiedene Arten von Absauganlagen. Bei der Variante der zentralen oder stationären Absauganlage werden Staub oder Späne über ein Rohrleitungssystem abgesaugt. Von einem zentralen Ort, an dem die Absauganlage aufgestellt wird, können so parallel mehrere Maschinen bedient werden. Die zentrale Absauganlage kann Grobstaub, Feinstaub, nassen oder trockenen Staub absaugen. Je nach Anwendungsfall wird die Absauganlage in einem, den Arbeitsplatz umschließenden, Gehäuse platziert.
Die gefilterte Luft wird entweder in den Arbeitsbereich zurückgeführt oder nach außen geleitet. Aus Gründen der Energieeffizienz ist eine Luftrückführung von Vorteil, da in diesem Fall keine Wärme verloren geht. Man muss hierbei jedoch die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die festgelegten Grenzwerte für Gefahrstoffkonzentrationen in der Luft beachten.
Mit einer weiteren Variante kommen für die Absaugung Absaugtische zum Einsatz. Die Absaugtische sind an eine stationäre Absauganlage oder einen Ventilator angeschlossen. Mithilfe von Absaugtischen kann Schweißrauch abgesaugt werden. Eine zusätzliche Möglichkeit besteht mit der Verwendung eines Absaugarmes, welcher mithilfe der Absaughaube punktgenau und effektiv Staub und Rauch absaugen kann.
Für die flexible Späneabsaugung z.B. in kleinen Hallen, Werkstätten oder auf Baustellen empfiehlt sich eine mobile Absauganlage. Diese kann als Einzelplatzabsaugung oder Zentralabsaugung für die sporadische Absaugung an Bearbeitungsmaschinen oder Werkbänken genutzt werden.
Absauganlagen fördern deutlich das Arbeitsklima, da Arbeitsprozesse optimiert werden können. Reine Luft am Arbeitsplatz und dadurch gesündere Arbeitnehmer, weniger Ausschuss und längere Maschinenlaufzeiten bedeuten mehr Qualität. Reinigungs-, Energie- und Wartungskosten werden gesenkt und sind somit Vorteile für die Anschaffung einer Absauganlage, zumal auch die Berufsgenossenschaft das Absaugen von entstehenden Stäuben fordert bzw. Betriebe dazu verpflichtet.
Explosionsschutz / Brandschutz
Brandschutz und ATEX Brandschutz und ATEX - Für einen sicheren Arbeitsplatz
Brand- und Explosionsgefahr besteht in allen Industrieanlagen, in denen brennbare und explosionsfähige Stäube auftreten. Häufig werden die Begriffe „Brandgefahr“ und „Explosionsgefahr“ synonym verwendet. Natürlich bestehen gewisse Einflüsse untereinander, bei der Projektierung muss man jedoch beides voneinander trennen, denn Brandschutzmaßnahmen verhindern keine Explosion und umgekehrt. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle die Begriffe „Brand“ und „Explosion“ getrennt erläutern.
Brandschutz
Ein maßgeblicher Indikator für die mögliche Entzündbarkeit eines Staubes und die Ausbreitung eines Brandes stellt die Brennzahl dar. Diese wird folgendermaßen klassifiziert:
Eine Erkenntnis für die Brennzahl kann über die EX-Gestis (http://staubex.ifa.dguv.de/) erfolgen oder über eine Stoffanalyse, die wir für Sie vornehmen können. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu einfach.
Die folgenden Löschvarianten können wir anbieten:
- ABC-Pulverlöschung (ggf. D bei Metallen)
- CO2-Löschung
- Argon-Löschung
- Wasserlöschung
Explosionsschutz
Spricht man von Explosionsschutz, begegnet einem mit hoher Wahrscheinlichkeit der Begriff ATEX. ATEX steht für Atmosphères Explosibles.
Den Explosionsschutz regelt die ATEX-Richtlinie, die sich aufteilt in die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1992/92/EG. Unter dem Begriff „Explosion“ versteht man eine chemische Reaktion oder einen physikalischen Vorgang, bei dem die Temperatur und der Druck in sehr kurzer Zeit (wenige Millisekunden) erheblich ansteigen. Dabei kommt es zu einer plötzlichen Volumenausdehnung von Gasen und der Freisetzung von großen Energiemengen auf kleinem Raum.
Die plötzliche Freisetzung von Energie verursacht eine Druckwelle, die sich unter Abschwächung nach allen Richtungen ausdehnt. Die Druckwelle wird nach einer gewissen Zeit von der Flammenfront überholt (Deflagration).
Die Voraussetzung für eine Explosion ist das sogenannte „Explosionsdreieck“:
ATEX Absauganlagen
Es besteht Explosionsgefahr in allen Absauganlagen, in denen brennbare Stäube auftreten. Unter bestimmten Voraussetzungen bildet sich in diesen „Ex-Bereichen“ in Verbindung mit Luft ein explosives Gemisch. Ein kleiner Funke (z. B. durch statische Aufladung) genügt, um eine Staubexplosion zu verursachen. Damit unsere Absauganlagen entsprechend für den Explosionsschutz und die ATEX Absaugung projektiert werden können, müssen gewisse Kenngrößen bekannt sein.
Dazu gehören z. B.:
- die Mindestzündenergie (MZE)
- Explosionsgrenzen (UEG / OEG)
- Staubexplosionsklasse Kst-Wert
- Korngröße
ATEX Zonen
Zusätzlich erfolgt eine Zoneneinteilung der Absauganlage. Hier muss man zwischen Gasen und Stäuben unterscheiden.
Der Hersteller bezieht sich zusätzlich in der Konformitätserklärung auf die harmonisierten Normen und technischen Regeln bzw. DGUV-Vorschriften, die bei der Projektierung der Absauganlage durch die Konstrukteure herangezogen wurden.
Einige Beispiele der derzeitigen Vorschriften für Absauganlagen:
- DGUV Regel 109-001: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium – Vermeidung von Staubbränden und Staubexplosionen (ehemals BGR 109)
- DGUV Regel 109-002: Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen (ehemals BGR 121)
- DGUV Regel 209-044: Holzstaub (ehemals BGR 739-1)
- DGUV Regel 209-077: Schweißrauche – geeignete Lüftungsmaßnahmen
- DGUV Information 209-073: Arbeitsplatzlüftung - Entscheidungshilfen für die betriebliche Praxis
- DGUV Information 209-078: Absauganlagen einkaufen - aber richtig!
- TRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten
- TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- Maschinenrichtlinie: 2006/42/EG
- Niederspannungsrichtlinie: 2014/35/EU
- Richtlinie für die elektromagnetische Verträglichkeit: 2014/30/EU
- ATEX-Produktrichtlinie: 2014/34/EU Gefahrenstoffverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Richtlinie 1999 / 92 / EG
- Richtlinie 2014 / 34 / EU
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 Teil 1
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), z. B. TRGS 510 und TRGS 509 Explosionsschutzmaßnahmen
- Anlagenkomponenten elektrisch durchgängig leitfähig
- Zündgefahrenbewertung
- Explosionsdruck- oder explosionsdruckstoßfeste Bauweise von Apparaten
- Rückschlagklappen
- Flammenlose Druckentlastung
- Explosionsunterdrückungssysteme
- Erstellung eines Explosionsschutzdokuments
Welche wichtigen Richtlinien für Absauganlagen gibt es?
Um Absauganlagen europaweit in Verkehr zu bringen, muss eine Konformitätserklärung erstellt werden:
Indem der Hersteller das CE-Zeichen auf dem Produkt anbringt, bestätigt er, dass seine Absauganlagen den europäischen Vorgaben entsprechen. Vorab wird eine Bewertung durchgeführt, um die entsprechenden Richtlinien und Normen zu identifizieren, unter die die Absauganlage fällt. Im Normalfall greifen die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die Richtlinie für die elektromagnetische Verträglichkeit. Je nach Kundenanwendung kann auch noch die ATEX-Produktrichtlinie herangezogen werden.
Der aktuelle Stand der Richtlinien im Bereich Absaugtechnik ist:
- Maschinenrichtlinie: 2006/42/EG
- Niederspannungsrichtlinie: 2014/35/EU
- Richtlinie für die elektromagnetische Verträglichkeit: 2014/30/EU
- ATEX-Produktrichtlinie: 2014/34/EU Gefahrenstoffverordnung
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